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Wichtige Unterlagen und Richtlinien rund um die Zucht.

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Linie Hessen 2

HD-Auswertungsformular können beim Hauptzuchtwart angefortert werden.

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Patella Untersuchungsformulare

Alte, einfache (ohne Durchschreibeverfahren) Patella Untersuchungsformulare sind schon lange nicht mehr gültig und werde ab sofort nicht mehr anerkannt!

Gültige, durchschreibende VDH-PL-Formulare sind beim Hauptzuchtwart: Michaela Weyna, Heideweg 50, 47608 Geldern, erhältlich. Preis je Formular 1,00 Euro plus 1,45 Euro Portkosten für ein DIN A4 Briefkuvert.

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Tierschutzgesetz § 11

Der Hauptzuchtwart erinnert noch einmal alle Züchter daran, dass lt. Tierschutzgesetz § 11 und der Zuchtordnung des Vereins für Deutsche Spitze § 4 bei drei und mehr Hündinnen eine amtstierärztliche Bescheinigung vorzulegen ist. Sinnvollerweise solte die Genehmigung beim Zuchtbuchamt oder der Hauptzuchtwartin hinterlegt sein. Interessierten ist er gerne bereit gegen einen frankierten DIN A4 Rückumschlag eine Kopie des Tierschutzgesetzes und der Arbeitsanweisung zuzusenden.

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Tätowierung für 2008

Alle Welpen, die in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geboren wurden/werden, sind mit dem Buchstaben “I” zu tätowieren.

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Hinweis für Züchter und Zuchtwarte

Bitte senden Sie die Wurfunterlagen nach der Wurfabnahme, die spätestens bis zur 16. Lebenswoche vom Zuchtwart durchgeführt sein sollte, zügig an das Zuchtbuchamt.

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Michaela Weyna, Heideweg 50, 47608 Geldern, Tel./Fax 0 28 31 / 8 98 25

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